Wenn gegen Sie wegen eines Hundevorfalls ermittelt wird, fragen Sie sich zuerst: Wie geht so etwas aus? Hier finden Sie Fälle aus meiner Praxis, in denen Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung beendet wurden. Alle Fälle sind anonymisiert und in Einzelheiten verändert.

Bitte beachten Sie: Jeder Fall liegt anders. Ein Ergebnis kann ich Ihnen nicht versprechen, aber die Fälle zeigen, worauf es in der Verteidigung ankommt.
Die Fälle im Überblick
Hundebiss nicht nachweisbar Nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden ließ sich nicht feststellen, welcher Hund die Verletzung verursacht hatte. Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Hundebiss bei einem Kind: Einstellung trotz Anklage Ein Mischlingshund verletzte ein Besucherkind erheblich. Trotz Anklage wurde das Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet. Ergebnis: Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO.
Wenn der Hund durch die Hecke geht Zum ersten Mal verlässt ein Hund das Grundstück und trifft auf einen anderen Hund. Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Offene Haustür, erschrockene Paketbotin Ein junger Hund läuft aus dem Haus und springt eine Person an. Ergebnis: Einstellung gegen geringe Auflage.
Angeleinter Hund im Tierpark Ein Kind rennt unerwartet an Halterin und Hund vorbei, der Hund schnappt. Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Hundebiss im Dunkeln Ein Vorfall ohne Zeugen, eine widersprüchliche Aussage und ein Hund mit bestandenem Wesenstest. Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO.
Strafbefehl nach Biss in die Wade Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl. Ergebnis: Einstellung ohne Auflage.
Ein Zwicken in der Bahn Ein kleiner Hund zwickt eine Person leicht ins Bein. Die Ermittlungsakte enthielt Widersprüche. Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts.
Was diese Fälle gemeinsam haben
- Es fehlte eine Pflichtverletzung. Der Vorfall war für den Halter nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar, und genau darauf kommt es für eine Strafbarkeit an.
- Die Akte wurde genau gelesen. Widersprüche, wechselnde Aussagen und fehlende Belege fallen erst bei der Akteneinsicht auf.
- Es wurde früh verteidigt. Eine gut begründete Stellungnahme zur Akte kann ein Verfahren beenden, bevor es zur Anklage kommt.
Auch gegen Sie wird ermittelt?
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Lage aussieht und was jetzt sinnvoll ist. Bis dahin gilt: Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Sie mit mir gesprochen haben.
