Hundebiss im Dunkeln: Verfahren nach § 153 StPO eingestellt
Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO (geringes Verschulden, kein öffentliches Interesse).

Was war passiert?
An einem dunklen Abend kam es auf einem Feldweg zu einem Zwischenfall zwischen zwei Hunden. Nach der Schilderung der Anzeigenden hob sie ihren Hund hoch, drehte sich weg, fiel, trat und wurde gebissen. Zeugen gab es nicht. Die Anzeigende erschien erst Stunden später bei der Polizei.
Was die Akte zeigte
- Die Angaben der Anzeigenden änderten und ergänzten sich im Verlauf mehrfach, teils mit Hinweisen auf frühere Vorfälle, die zuvor nie erwähnt worden waren.
- Ein ärztliches Attest enthielt handschriftliche Korrekturen, deren Urheber unklar war.
- Der Hund des Beschuldigten hatte wenige Monate zuvor einen Wesenstest mit sehr gutem Ergebnis bestanden.
- Wer von beiden Hunden die Verletzung verursacht hatte, ließ sich nicht feststellen.
Wenn jemand den eigenen Hund hochreißt und sich hektisch wegdreht, kann das bei vielen Hunden Jagd- und Spielinstinkte auslösen. Das ist menschlich verständlich, erklärt aber die Reaktion des anderen Hundes.
Ergebnis
Es gab keine objektive Bestätigung und keine Hinweise auf eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 153 StPO ein. Die Schadensregulierung lief über die Hundehaftpflichtversicherung. Solche Konstellationen sind nicht selten. Es lohnt sich, die Akte genau zu lesen.
