
Anzeige oder Vorladung wegen Hundebiss?
Verteidigung nach Hundebiss und anderen Hundevorfällen
Ein Hundebiss ist schnell passiert. Ein Strafverfahren kann lange bleiben.

Ein Biss geschieht meist in Sekunden. Die strafrechtlichen Folgen beschäftigen den Halter dagegen oft über Monate. Meist geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, in schweren Fällen um mehr. Entscheidend ist, früh die richtigen Weichen zu stellen.
Nicht jeder Biss ist eine Straftat
Entscheidend ist, ob Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann, etwa bei Beaufsichtigung, Sicherung oder Führung des Hundes. Genau hier setzt die strafrechtliche Prüfung an. Wie das funktioniert, erkläre ich auf der Seite Hundebiss und Strafbarkeit.
Was Sie jetzt tun sollten
- Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder bei der Polizei noch beim Ordnungsamt. Eine vorschnelle Erklärung erschwert später die Verteidigung.
- Lassen Sie zuerst Akteneinsicht nehmen. Erst wenn bekannt ist, was in der Ermittlungsakte steht, lässt sich entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
- Rufen Sie mich an. Als Verteidiger beantrage ich die Akteneinsicht und prüfe die Vorwürfe vollständig.
Anzeige wegen Hundebiss: Was tun?
Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen. Warum eine Aussage ohne Akteneinsicht meist nicht sinnvoll ist und wie es weitergeht, lesen Sie hier: Hundebiss – Vorladung von der Polizei: Was jetzt?
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich melde mich unmittelbar bei Ihnen zurück.
Das übernehme ich für Sie
- Ich übernehme sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Ich nehme Akteneinsicht und werte die Ermittlungsakte aus.
- Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie für Ihren Einzelfall.
- Ich verteidige Sie bis zur bestmöglichen Beendigung des Verfahrens.
Klare Kosten
950 € zzgl. MwSt. für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Enthalten ist hierbei die vollständige Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft im außergerichtlichen Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht, sämtliche Besprechungen, Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie und einer Verteidigererklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Alles Weitere zu den Kosten.
Wer hier schreibt
Ich bin Timo Scharrmann, Fachanwalt für Strafrecht, und seit über 20 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Hundebissverfahren gehören inzwischen regelmäßig zu meiner Arbeit. Meine Büros sind in Essen und Frankfurt, verteidigen kann ich Sie im gesamten Bundesgebiet. Hunde und ihre Halter liegen mir am Herzen, und ich lebe mit Labradoodle-Hündin Cookie selbst mit einem Hund.

Warum diese Seite bisschen-strafbar.de heißt
Weil zwischen einem alltäglichen Missgeschick und einem Strafverfahren manchmal nur wenige Sekunden liegen. Genau auf diese Fälle habe ich mich spezialisiert.
Das sagen Mandanten über meine Arbeit
Häufige Fragen nach einem Hundebiss
Was passiert nach einer Anzeige wegen Hundebiss? Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein strafrechtlich relevanter Vorwurf besteht, meist fahrlässige Körperverletzung. Entscheidend ist, ob Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Vor einer eigenen Einlassung sollte deshalb zuerst der Akteninhalt geprüft werden.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen? Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und sich dort auch nicht zur Sache äußern. Häufig ist es sinnvoll, zuerst Akteneinsicht zu beantragen und erst danach über eine Stellungnahme zu entscheiden.
Kann das Verfahren eingestellt werden? Ja. Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden, wenn sich der Tatvorwurf nicht nachweisen lässt oder andere Voraussetzungen vorliegen. Ob das möglich ist, hängt vom Ablauf, den Aussagen der Beteiligten und den Beweismitteln ab. Beispiele finden Sie in meinen Fallberichten.
Was ist ein Strafantrag, und kann er zurückgenommen werden? Fahrlässige Körperverletzung wird in der Regel nur auf Strafantrag der verletzten Person verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Ein Antrag kann zurückgenommen werden. Ob das in Ihrem Fall eine Rolle spielt, prüfe ich bei der Akteneinsicht.
Was kostet die Verteidigung nach einem Hundebiss? Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Vor der Mandatsübernahme erhalten Sie eine klare Information zur Vergütung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.
Und nun?
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich prüfe, ob und wie ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.
