
Strafrecht rund um den Hund
Verteidigung nach Hundebiss und anderen Hundevorfällen
Ein Hundebiss ist schnell passiert. Ein Strafverfahren kann lange bleiben.
Ein Hundebiss geschieht meist in Sekunden. Die strafrechtlichen Folgen können den Halter dagegen über Monate beschäftigen. Schnell geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, in schweren Fällen auch um weitergehende strafrechtliche Konsequenzen. Entscheidend ist dann, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Zwischen Unfall und Anklage liegt das Strafgesetzbuch
Was für die meisten „ein tragisches Missgeschick“ ist, sieht das Gesetz in § 229 und § 222 StGB ganz anders: „Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung (oder den Tod) eines anderen verursacht, wird bestraft.“ Das klingt sachlich – ist aber emotional oft ein Albtraum. Denn die Grenze zwischen „Pech“ und „Strafbarkeit“ ist dünn. War der Hund angeleint? War er schon auffällig? Hätte man ahnen müssen, dass etwas passiert? Diese Fragen entscheiden darüber, ob das Verfahren eingestellt wird – oder ob plötzlich das Wort „Strafbefehl“ im Briefkasten liegt.
Kein böser Mensch – trotzdem Beschuldigter
Die meisten Mandanten auf dieser Seite sind keine Tierquäler, keine Gleichgültigen, keine Rücksichtslosen. Es sind Menschen, deren Hund eine Situation falsch eingeschätzt hat – oder die selbst einen Moment nicht schnell genug reagiert haben. Trotzdem: Fahrlässigkeit heißt im Strafrecht, man hätte es verhindern können, wenn man aufmerksamer, vorsichtiger oder erfahrener gewesen wäre. Das ist leicht gesagt – und schwer auszuhalten. Deshalb geht es hier nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Verständnis, Aufklärung und Verteidigung.
Was jetzt wichtig ist
Wer Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommt, steht meist unter Druck – und macht Fehler. Man erklärt sich, man entschuldigt sich, man schreibt, was „wirklich passiert ist“. Und genau das landet später in der Ermittlungsakte. Mein Rat ist einfach: Sagen Sie nichts, bevor Sie Akteneinsicht haben. Nicht, weil Sie etwas zu verbergen hätten, sondern weil Sie sonst vielleicht das Falsche sagen. In Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zählt jedes Wort – und oft entscheidet die erste Aussage über den weiteren Verlauf
Warum diese Seite „bisschen-strafbar.de“ heißt
Weil viele Mandanten genau das am Anfang sagen:
„Das war doch nur ein bisschen meine Schuld.“ oder: „Ich wollte das doch nicht.“ Beides stimmt – aber es hilft strafrechtlich leider nicht weiter. „Ein bisschen strafbar“ ist im Gesetz eben doch strafbar. Aber: Es gibt Spielräume, Chancen und Wege, die Sache richtig einzuordnen – menschlich und rechtlich. Darum geht es hier. Um Aufklärung statt Panik. Um Verteidigung statt Verurteilung. Und um den Respekt vor Situationen, die jeder Hundehalter fürchtet – aber kaum jemand auf dem Schirm hat. Eben Strafrecht rund um den Hund und für die Hundehalter.
Wer hier schreibt
Ich bin Timo Scharrmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seit 20 Jahren verteidige ich Menschen in Ermittlungsverfahren – viele davon wegen fahrlässiger Delikte, also wegen tragischer, unbeabsichtigter Ereignisse. Ich kenne die Sorgen, die Scham und die Angst, die mit solchen Verfahren einhergehen. Ich bin selbst Hundehalter und kann die Ängste und die Unsicherheit, die ein solches Verfahren mitbringt verstehen. Und ich weiß, dass der Unterschied zwischen einem Unglück und einer Anklage oft nur in der richtigen Verteidigung liegt.
Ihr Hund. Ihr Leben. Ihr Verfahren.
Diese Seite soll Ihnen helfen, zu verstehen, was rechtlich auf Sie zukommt – und wie Sie sich schützen können. Ich erkläre hier jeden Schritt, jede typische Ermittlungsfalle, und zeige, wann eine Einstellung möglich ist. Klar, ehrlich und ohne juristischen Nebel. Wenn Sie gerade Post bekommen haben: Atmen Sie durch. Dann melden Sie sich. Ich kümmere mich um den Rest.

Ihr Hund hat Gebissen? Ich helfe!
- Ich übernehme sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und deren Auswertung
- Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie für Ihren Einzelfall
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung
Ich setze mich engagiert dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen durch maßgeschneiderte Strategien eine bestmögliche Verteidigung zu bieten.
Klare Kosten. Keine Überraschungen
1.500 € zzgl. MwSt. für die vollständige Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Keine versteckte Kosten.

Was Mandanten Sagen
Hier berichten Mandanten von ihrer erfolgreichen Verteidigung und der persönlichen Erfahrung mit mir:
Top Rechtsanwalt
Gut vorbereitet, sehr detailliert und genau gearbeitet.
Die Zeugen befragt und etwaige Ungereimtheiten in der Befragung als auch in der Dokumentenlage aufgezeigt.
Daher für mich uneingeschränkt weiterzuempfehlen! B.B. am 14.09.2026
Der beste Strafverteidiger Deutschland
Herr Scharrmann ist für mich der beste Anwalt. Selbst in Situationen, in denen man keine Hoffnung mehr hat, holt er das Beste für seine Mandanten heraus und sorgt im Gerichtssaal immer wieder für Überraschung.
Besonders beeindruckt hat mich, wie kompetent und gründlich er arbeitet. In meinem Verfahren musste er dem Richter und dem Staatsanwalt sogar erklären, dass ein Handy nicht einfach als Beweismittel angesehen werden kann, nur weil es dem Mandanten gehört. Erst wenn nachgewiesen werden kann, wer das Gerät tatsächlich entsperrt hat und wann dies geschehen ist, lassen sich daraus verlässliche Rückschlüsse ziehen.
Außerdem möchte ich hervorheben, wie ruhig und souverän Herr Scharrmann auftritt. Seine Art gibt einem Sicherheit und nimmt einem viel von der Anspannung. Er setzt sich mit vollem Einsatz für seine Mandanten ein und versucht immer, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Ich kann Herrn Scharrmann uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für seine professionelle und engagierte Arbeit. E.C. am 07.08.2026

Und nun?
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Rechtsanwalt Timo Scharrmann
- Alfredstraße 68-72
- 45130 Essen
- 0201/ 310 460 0
- kontakt@bisschen-strafbar.de
Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebisse
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