Cookie Labradoodle, brauner Hund zieht an Spielzeug

bisschen-strafbar.de – Wenn der Hund mehr anrichtet, als er sollte

Es fängt selten mit Absicht an. Fast niemand denkt beim Gassigehen über Strafrecht nach. Man denkt über den Tag, das Wetter, vielleicht über Leckerlis nach – nicht über Staatsanwälte. Und dann passiert es. Ein Biss. Ein Schrei. Ein Krankenwagen. Und plötzlich steht man da – nicht als Hundehalter, sondern als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Ein Moment, eine Sekunde Unaufmerksamkeit – und ein Verfahren, das das Leben aus dem Gleichgewicht bringt.

Zwischen Unfall und Anklage liegt das Strafgesetzbuch

Was für die meisten „ein tragisches Missgeschick“ ist, sieht das Gesetz in § 229 und § 222 StGB ganz anders: „Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung (oder den Tod) eines anderen verursacht, wird bestraft.“ Das klingt sachlich – ist aber emotional oft ein Albtraum. Denn die Grenze zwischen „Pech“ und „Strafbarkeit“ ist dünn. War der Hund angeleint? War er schon auffällig? Hätte man ahnen müssen, dass etwas passiert? Diese Fragen entscheiden darüber, ob das Verfahren eingestellt wird – oder ob plötzlich das Wort „Strafbefehl“ im Briefkasten liegt.

Kein böser Mensch – trotzdem Beschuldigter

Die meisten Mandanten auf dieser Seite sind keine Tierquäler, keine Gleichgültigen, keine Rücksichtslosen. Es sind Menschen, deren Hund eine Situation falsch eingeschätzt hat – oder die selbst einen Moment nicht schnell genug reagiert haben. Trotzdem: Fahrlässigkeit heißt im Strafrecht, man hätte es verhindern können, wenn man aufmerksamer, vorsichtiger oder erfahrener gewesen wäre. Das ist leicht gesagt – und schwer auszuhalten. Deshalb geht es hier nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Verständnis, Aufklärung und Verteidigung.

Was jetzt wichtig ist

Wer Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommt, steht meist unter Druck – und macht Fehler. Man erklärt sich, man entschuldigt sich, man schreibt, was „wirklich passiert ist“. Und genau das landet später in der Ermittlungsakte. Mein Rat ist einfach: Sagen Sie nichts, bevor Sie Akteneinsicht haben. Nicht, weil Sie etwas zu verbergen hätten, sondern weil Sie sonst vielleicht das Falsche sagen. In Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zählt jedes Wort – und oft entscheidet die erste Aussage über den weiteren Verlauf

Warum diese Seite „bisschen-strafbar.de“ heißt

Weil viele Mandanten genau das am Anfang sagen:

„Das war doch nur ein bisschen meine Schuld.“ oder: „Ich wollte das doch nicht.“ Beides stimmt – aber es hilft strafrechtlich leider nicht weiter. „Ein bisschen strafbar“ ist im Gesetz eben doch strafbar. Aber: Es gibt Spielräume, Chancen und Wege, die Sache richtig einzuordnen – menschlich und rechtlich. Darum geht es hier. Um Aufklärung statt Panik. Um Verteidigung statt Verurteilung. Und um den Respekt vor Situationen, die jeder Hundehalter fürchtet – aber kaum jemand auf dem Schirm hat.

Wer hier schreibt

Ich bin Timo Scharrmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seit 20 Jahren verteidige ich Menschen in Ermittlungsverfahren – viele davon wegen fahrlässiger Delikte, also wegen tragischer, unbeabsichtigter Ereignisse. Ich kenne die Sorgen, die Scham und die Angst, die mit solchen Verfahren einhergehen. Ich bin selbst Hundehalter und kann die Ängste und die Unsicherheit, die ein solches Verfahren mitbringt verstehen. Und ich weiß, dass der Unterschied zwischen einem Unglück und einer Anklage oft nur in der richtigen Verteidigung liegt.

Ihr Hund. Ihr Leben. Ihr Verfahren.

Diese Seite soll Ihnen helfen, zu verstehen, was rechtlich auf Sie zukommt – und wie Sie sich schützen können. Ich erkläre hier jeden Schritt, jede typische Ermittlungsfalle, und zeige, wann eine Einstellung möglich ist. Klar, ehrlich und ohne juristischen Nebel. Wenn Sie gerade Post bekommen haben: Atmen Sie durch. Dann melden Sie sich. Ich kümmere mich um den Rest.

Rechtsanwalt Timo Scharrmann mit Labradoodle-Dame Cookie

Ihr Hund hat Gebissen? Ich helfe ihnen!

  • Ich übernehme sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und deren Auswertung
  • Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie für Ihren Einzelfall
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung

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Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung

Ich setze mich engagiert dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen durch maßgeschneiderte Strategien eine bestmögliche Verteidigung zu bieten.

Rechtsbeistand bei fahrlässiger Tötung

Meine Expertise sichert Ihnen kompetente Beratung und Verteidigung bei Vorwürfen rund um Hundebisse und deren schwersten Folgen.

Rottweiler am Strand mit Maulkorb

Was Mandanten Sagen

Hier berichten Mandanten von ihrer erfolgreichen Verteidigung und der persönlichen Erfahrung mit mir:

Einige MandantenStimmen

Ich hatte ein Verfahren wegen grob fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss. Das Verfahren wurde aufgrund der guten Arbeit von Herrn Scharrmann eingestellt. Danke für Alles. A.M. 02.06.2025

Herr Scharrmann ist ein kompetenter und professioneller Rechtsanwalt, der seinen Job mehr als gut versteht und ausübt. Dieser Strafverteidiger ist mehr als nur empfehlenswert. Leider sind nur 5 Sterne zu vergeben, verdient wären hier deutlich mehr! M.K. 16.05.2025

Rechtsanwalt Timo Scharrmann im Büroflur in Essen.

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Rechtsanwalt Timo Scharrmann

Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebisse

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