Damit Sie wieder ruhig schlafen können
Ein Strafverfahren nach einem Hundebiss ist für viele Hundehalter eine erhebliche Belastung. Neben der Sorge um den eigenen Hund und die möglichen strafrechtlichen Folgen stellt sich häufig sehr schnell eine weitere Frage:

Was kostet die Verteidigung?
Gerade in dieser Situation halte ich es für wichtig, dass Sie von Beginn an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Klare Kosten statt Stundensatz
Eine Abrechnung nach Stunden ist für Mandanten häufig nur schwer kalkulierbar. Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist kaum vorhersehbar, wie umfangreich die Ermittlungsakte sein wird, wie viele Rückfragen entstehen oder welcher Aufwand für die Verteidigung erforderlich wird.
Deshalb biete ich die Verteidigung in einem Hundebissverfahren im Ermittlungsverfahren regelmäßig zu einem festen Pauschalhonorar an.
Pauschalhonorar Ermittlungsverfahren:
1.500 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Damit kennen Sie die Kosten der Verteidigung von Anfang an.
Was ist in der Pauschale enthalten?
Das Pauschalhonorar umfasst grundsätzlich die vollständige Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, insbesondere:
- Übernahme des Mandats und erste rechtliche Einschätzung,
- Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft,
- Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte,
- ausführliche Besprechung der Akte und der Verteidigungsstrategie,
- Prüfung der Aussagen von Geschädigten und Zeugen,
- rechtliche Bewertung des Hundebisses und eines möglichen Fahrlässigkeitsvorwurfs,
- erforderliche Korrespondenz während des Ermittlungsverfahrens,
- Ausarbeitung und Abgabe einer schriftlichen Einlassung, soweit dies aus Verteidigersicht sinnvoll ist,
- Bemühungen um eine Einstellung des Verfahrens.
Sie müssen damit nicht bei jedem Telefonat oder jeder weiteren Seite der Ermittlungsakte darüber nachdenken, ob dadurch zusätzliche Anwaltskosten entstehen.
Und wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt?
Das Pauschalhonorar bezieht sich auf das Ermittlungsverfahren. Kommt es entgegen unserem Ziel zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl, besprechen wir das weitere Vorgehen und die hierfür entstehenden Kosten rechtzeitig und transparent mit Ihnen.
Spezialisierte Verteidigung bei Hundebissverfahren
Hundebissverfahren unterscheiden sich in vielen Punkten von gewöhnlichen Körperverletzungsverfahren. Entscheidend können beispielsweise die Vorgeschichte des Hundes, die konkrete Situation vor dem Biss, das Verhalten des Geschädigten, die Sicherung des Hundes und die Frage sein, ob der Vorfall für den Hundehalter überhaupt vorhersehbar und vermeidbar war. Ich beschäftige mich seit Jahren intensiv mit Strafverfahren nach Hundebissen und vertrete Hundehalter bundesweit.
Sie sollen wissen, wer Sie verteidigt, welche Strategie verfolgt wird – und was es kostet. Sie kaufen auch kein Auto von dem Sie nicht wissen, was es am Ende kostet. Damit Sie sich nicht auch noch über die nächste Anwaltsrechnung Gedanken machen müssen. Sie können mit mir rechnen. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Nachverhandlungen. Im Ermittlungsverfahren kostet Ihr Verfahren 1.500 Euro zzgl. MwSt. und damit 1.785 Euro.
Und vielleicht wieder etwas ruhiger schlafen können.
Weitere Informationen zur Strafverteidigung nach einem Hundebiss finden Sie hier.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir gerne die Anfrage auf Kostendeckung für Sie. Bitte beachten Sie jedoch, dass Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstatten. Diese liegen häufig unter dem vereinbarten Pauschalhonorar. Eine mögliche Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem Pauschalhonorar ist daher grundsätzlich vom Mandanten selbst zu tragen. Selbstverständlich klären wir vor Mandatsübernahme transparent, mit welcher Erstattung durch Ihre Rechtsschutzversicherung voraussichtlich zu rechnen ist und welcher Eigenanteil für Sie verbleibt.
