Ein Hundebiss kann schnell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen. Häufig geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB. Für Hundehalter ist die Situation oft sehr belastend – insbesondere dann, wenn zusätzlich eine polizeiliche Vorladung, eine Anhörung durch das Ordnungsamt oder sogar Maßnahmen gegen den Hund drohen. Was passiert mit meinem Hund, aber auch mit mir?

Wichtig ist zunächst: Machen Sie keine vorschnelle Aussage bei der Polizei. Bevor der konkrete Tatvorwurf und der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt sind, lässt sich kaum seriös beurteilen, ob und in welchem Umfang überhaupt ein strafrechtlicher Vorwurf begründet ist. Wenn dieser Fehler erfolgt ist, dann sprechen Sie bitte mit mir. Auch Fachanwälte für Strafrecht unterläuft dieser Fehler mit der Polizei zu sprechen.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und auch keine Angaben zur Sache machen.
In vielen Hundebissverfahren empfiehlt es sich, zunächst über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Angaben Zeugen gemacht haben, wie der Vorfall dokumentiert wurde und welche weiteren Beweismittel vorhanden sind. Dieses ist auch nicht nachteilig für Sie! Es ist schlicht ihr Recht!
Eine spätere schriftliche Einlassung kann sinnvoll sein. Sie sollte aber erst erfolgen, wenn der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt ist.
Wann macht sich ein Hundehalter strafbar?
Nicht jeder Hundebiss führt automatisch zu einer Strafbarkeit des Hundehalters. Polizei und leider auch Staatsanwaltschaften nehmen dieses vorschnell an.
Entscheidend ist insbesondere, ob dem Halter vorgeworfen werden kann, seine Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Dabei können unter anderem folgende Fragen eine Rolle spielen:
- War der Hund angeleint?
- Gab es bereits frühere Vorfälle?
- Bestand eine besondere Gefährlichkeit oder Auffälligkeit? Welche Rasse?
- War die Reaktion des Hundes vorhersehbar?
- Hat sich die verletzte Person dem Hund genähert oder selbst auf die Situation eingewirkt? Stichwort: Mitverschulden
- Welche Sicherungsmaßnahmen waren in der konkreten Situation erforderlich?
Gerade diese Einzelheiten entscheiden häufig darüber, ob ein strafrechtlicher Vorwurf tatsächlich Bestand hat.
Welche Strafe droht nach einem Hundebiss?
Der häufigste strafrechtliche Vorwurf ist die fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB.
Welche Folgen ein Verfahren haben kann, hängt stark vom Einzelfall ab. Relevant sind insbesondere die Verletzungen, die Umstände des Vorfalls, mögliche frühere Auffälligkeiten des Hundes und ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten.
Viele Verfahren wegen Hundebissen lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden. Je nach Sachlage kommen beispielsweise eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht.
Auch das Ordnungsamt kann tätig werden
Neben dem Strafverfahren kann ein Hundebiss auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren auslösen.
Möglich sind beispielsweise:
- Leinenzwang
- Maulkorbzwang
- Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes
- Wesenstest
- weitere ordnungsbehördliche Auflagen
Strafverfahren und Verwaltungsverfahren sollten deshalb möglichst gemeinsam betrachtet werden. Aussagen, die in einem Verfahren gemacht werden, können unter Umständen auch für das andere Verfahren Bedeutung haben. Deshalb sollten Sie auch nicht vorschnell mit der Hilfe einer KI einen eigenen Text zu den Ermittlungsverfahren- oder Ordnungsbehörden senden.
Was sollte ich nach einer Anzeige wegen Hundebiss tun?
Bewahren Sie zunächst Ruhe und machen Sie gegenüber Polizei oder Behörden keine unüberlegte Stellungnahme.
Sinnvoll ist es, Unterlagen zum Vorfall zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Fotos, Nachrichten, tierärztliche Unterlagen, Kontaktdaten von Zeugen oder Informationen zum bisherigen Verhalten des Hundes. Gerade Fotos vom Ort des Vorfalls helfen mir häufig bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Argumentation gegenüber den Behörden.
Anschließend kann Akteneinsicht genommen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Verteidigung bei Hundebissverfahren
Ich verteidige seit vielen Jahren Beschuldigte in Strafverfahren und habe eine Vielzahl von Verfahren bearbeitet, in denen Hundehalter nach einem Biss wegen fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt wurden. Hundehalten und die Hunde liegen mir am Herzen, was mich noch mehr Herzblut in meine Verteidigungen legen lässt.
Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Bewertung des eigentlichen Bissvorfalls. Häufig müssen gleichzeitig mögliche Folgen für den Hund und Maßnahmen der zuständigen Behörde berücksichtigt werden.
Ziel ist es, das Verfahren möglichst frühzeitig und ohne belastende Hauptverhandlung zu beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
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Kosten der Verteidigung
Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren biete ich in geeigneten Hundebissverfahren eine Pauschalvergütung an. Dadurch wissen Sie bereits zu Beginn des Mandats, welche Kosten für die Verteidigung entstehen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt.
Mehr zu den Kosten der Verteidigung
Sie haben eine Vorladung oder Anzeige wegen eines Hundebisses erhalten?
Dann können Sie mir die vorhandenen Unterlagen – beispielsweise die polizeiliche Vorladung oder das Schreiben der Behörde – gerne übersenden.
Nach einer ersten Prüfung kann ich Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann und ob eine Übernahme der Verteidigung sinnvoll ist.
Vorladung oder Schreiben erhalten? Überlassen Sie mir die Unterlagen oder das Schreiben direkt über das folgende Formular:
