Wenn der Hund durch die Hecke geht: Verfahren eingestellt
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

Was war passiert?
Der Garten der Mandantin war eingefriedet und durch Sträucher sowie einen Zaun begrenzt. An einem Sommerabend fand ihr Hund eine neue Lücke und drückte sich zum ersten Mal durch zwei Büsche. Draußen traf er auf einen anderen Hund. Es kam zu einem kurzen Gerangel. Der andere Halter nahm seinen Hund auf den Arm und versuchte, den Hund der Mandantin mit Gesten und Geräuschen zu vertreiben. Dabei kam es zu einem Biss mit leichter Verletzung.
Warum das Verfahren eingestellt wurde
Bei genauerem Hinsehen war der Fall von Missverständnissen geprägt:
- Nach den Angaben des Geschädigten stand der Hund zunächst ruhig da und reagierte erst auf die Gesten. Das spricht für eine defensive Reaktion, nicht für einen Angriff.
- Einen Hund hochzuheben oder mit Bewegungen zu vertreiben, verschärft solche Situationen häufig.
- Die Mandantin kümmerte sich um den Verletzten und bot an, ihn ins Krankenhaus zu fahren. Das wurde abgelehnt.
- Zwischen den Beteiligten gab es eine Vorgeschichte.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein: keine strafbare Handlung und keine Fahrlässigkeit.
