Verteidigung bei Hundebiss: So läuft Ihre Verteidigung ab
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Hundebisses wirft viele Fragen auf: Was passiert jetzt? Was darf ich sagen? Und wie geht es weiter? Auf dieser Seite zeige ich Ihnen, wie meine Verteidigung abläuft, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, und nicht im Dunkeln tappen.

In drei Schritten zur Verteidigung
1. Erstgespräch
Im Erstgespräch schildern Sie mir, was vorgeworfen wird und was passiert ist. Ich ordne Ihre Lage ein, beantworte Ihre ersten Fragen und sage Ihnen sofort, was Sie jetzt tun sollten und was besser nicht.
2. Akteneinsicht und Analyse
Ich nehme Einsicht in die Ermittlungsakte und werte sie sorgfältig aus. Dabei prüfe ich, ob der Vorwurf wirklich trägt: Ist eine Sorgfaltspflichtverletzung belegt? War der Biss vorhersehbar? Stimmen die Aussagen und Feststellungen? Die Ergebnisse bespreche ich ausführlich mit Ihnen. In vielen Fällen stelle ich Ihnen auch die Akte zur Durchsicht vermittelt zur Verfügung. Es gibt keine Geheimnisse.
3. Verteidigungskonzept
Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam die Strategie: Äußern wir uns oder schweigen wir? Streben wir eine Einstellung an? Wie bereiten wir uns auf eine mögliche Verhandlung vor? Das Konzept ist auf Ihren Fall zugeschnitten.
Auf meinem YouTube-Kanal erkläre ich viele dieser Punkte auch im Video.
Brauche ich überhaupt einen Verteidiger?
Ein Hundebiss, und plötzlich steckt man mitten in einem Ermittlungsverfahren. Eben war man noch mit dem Hund spazieren, und im nächsten Moment steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Viele fragen sich dann: Muss ich jetzt wirklich einen Anwalt einschalten? Ist das nicht übertrieben?
Die kurze Antwort: Sie müssen nicht zwangsläufig einen Anwalt beauftragen. In der Praxis ist es aber fast immer eine sehr gute Idee. Sie können Ihr Auto ja auch selbst lackieren, aber besser fragen Sie einen Lackierer.
Gut gemeinte Erklärungen werden zum Problem
Viele Hundehalter versuchen es zunächst allein. Sie wollen die Sache klären, die Situation glattziehen, vielleicht den eigenen Hund verständlicherweise in Schutz nehmen. Das Problem: Solche Erklärungen lesen sich in der Akte oft ganz anders, als sie gemeint waren.
Ein Satz wie „Er erschrickt manchmal, wenn jemand plötzlich auftaucht“ ist als Hinweis auf einen sensiblen Hund gedacht. In der Akte wird daraus schnell: „Der Halter wusste, dass eine Gefahr besteht.“ Genau solche Missverständnisse machen Fälle größer, als sie sein müssten.
Die Akte kennt nur eine Seite der Geschichte
Während Sie im Dunkeln tappen, sehe ich als Ihr Verteidiger alles: Verletzungsfotos, Zeugenaussagen, tierärztliche Einschätzungen, Bewertungen der Polizei oder der Ordnungsbehörde. Manchmal steht dort etwas, das nicht stimmt oder nur eine einseitige Darstellung wiedergibt. Ein knurrender Hund wirkt auf manche Menschen wie ein tobender Wolf, und kleine Verletzungen werden gelegentlich dramatischer beschrieben, als sie waren. Solche Stellen zu finden und strategisch zu nutzen, ist Teil meiner Arbeit.
Viele Verfahren lassen sich beenden
Hunde reagieren nun einmal wie Hunde. Sie haben Instinkte, Schreckmomente und Schutzreflexe. Nicht jeder Biss bedeutet automatisch, dass der Halter fahrlässig gehandelt hat. Die Kunst besteht darin, das juristisch sauber herauszuarbeiten. Ob am Ende eine Einstellung steht, hängt vom Einzelfall ab. Versprechen kann ich Ihnen kein Ergebnis, aber ich kann dafür sorgen, dass Ihre Argumente gehört werden und kein Fehler passiert, der vermeidbar gewesen wäre.
Das Strafverfahren ist oft nur der Anfang
Nach dem Strafverfahren können Schmerzensgeldforderungen, Versicherungsfragen und behördliche Auflagen folgen. Eine unbedachte Aussage kann Ihnen Monate später auf die Füße fallen, etwa wenn es heißt: „Hier hat der Halter doch selbst gesagt, er wusste, dass …“ Eine strukturierte Verteidigung vermeidet das. Wichtig: Ich vertrete Sie im Strafverfahren und bei den außergerichtlichen ordnungsrechtlichen Folgen, nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen.
Warum ich diese Fälle gerne verteidige
Ich verteidige solche Verfahren seit Jahren, bundesweit, denn Hundebisse kennen keine Landesgrenzen und das Strafrecht ist überall gleich. Ich bin selbst Hundehalter und kenne die Sorgen und Ängste, die so ein Verfahren auslöst. Deshalb erkläre ich Ihnen alles verständlich und ohne Juristenjargon.
Diese Verfahren machen mir Freude, weil sie menschlich sind. Es geht um schiefgelaufene Alltagssituationen. Und mit einer guten Verteidigung lässt sich oft viel erreichen: weniger Stress, klare Verhältnisse und am Ende wieder Ruhe im Hundehaushalt.
Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Verteidigung
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen ehrlich, wo Sie stehen und was jetzt sinnvoll ist. Und bis dahin gilt: Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Sie mit mir gesprochen haben.
Rechtsanwalt Timo Scharrmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen
