Ein Zwicken in der Bahn

Ein kurzes Zwicken in der Bahn: Verfahren eingestellt

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts, auf meinen Antrag.

Hund in Auto

Was war passiert?

Im Sommer führte mein Mandant den kleinen Hund eines Familienmitglieds in einem öffentlichen Verkehrsmittel mit sich. Der Hund war angeleint, bisher nie auffällig geworden und den ganzen Tag über friedlich gewesen. Ein Mitarbeiter ging mehrfach am Hund vorbei. Irgendwann fühlte sich der Hund bedrängt und zwickte ihn leicht ins Bein. Mein Mandant entschuldigte sich sofort und bot Unterstützung an.

Die Widersprüche in der Akte

  • Das vom Betroffenen eingereichte Foto zeigte die rechte Wade mit zwei kleinen Punkten. Im ärztlichen Bericht war von einer oberflächlichen Bisswunde an der linken Wade die Rede.
  • Die Hose war unbeschädigt.
  • Der Betroffene setzte seinen Dienst am Abend normal fort. Die später attestierte Arbeitsunfähigkeit war angesichts der minimalen Verletzung schwer einzuordnen.

Warum das Verfahren eingestellt wurde

Entscheidend war: Der Hund war angeleint, zuvor nie vergleichbar aufgefallen und befand sich in einer für ihn stressigen Situation. Ein reflexartiges Zwicken war für meinen Mandanten nicht vorhersehbar und damit nicht vermeidbar. Eine fahrlässige Pflichtverletzung war nicht ersichtlich. Die Hundehaftpflichtversicherung wurde sofort informiert, mein Mandant war zuvor nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Hund und angebliche Verletzungen konnten nicht in eine Übereinstimmung gebracht werden, was ich umfangreich vorgetragen habe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen fehlenden Tatverdachts ein.