Strafbefehl nach Biss in die Wade

Strafbefehl nach Hundebiss: Verfahren ohne Auflage eingestellt

Ergebnis: Einstellung durch das Gericht ohne Auflage.

Cookie im Wald

Was war passiert?

Ein Passant war auf dem Weg zu seinem Auto, als ein angeleinter Hund bei lockerer Leinenführung nach vorn stürmte und dem Mitarbeiter eines Straßenbauunternehmens in die Wade biss. Der Geschädigte gab an, den Hund weder getreten noch provoziert zu haben. Er ließ die Verletzung ärztlich behandeln und dokumentieren.

Der Halter zeigte sich im Verfahren kooperativ. Er räumte ein, die Leine nicht kurz genug gehalten zu haben. Für ihn kam der Vorfall überraschend, denn der Hund war nie auffällig gewesen und hatte noch nie jemanden gebissen.

Der Verlauf

Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl über eine aus meiner Sicht deutlich zu hohe Geldstrafe. Es wurde von mir Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nach nochmaliger Akteneinsicht habe ich meine Ansicht nochmals ausführlich begründet. In meinem Schriftsatz habe ich auf den Unfallcharakter des Geschehens hingewiesen und darauf, dass der Hund nie aggressiv aufgefallen war. Die Staatsanwaltschaft rückte danach von ihrer Bewertung ab, und das Gericht stellte das Verfahren wie beantragt ohne Auflage ein. Eine objektive Vorhersehbarkeit war kaum zu begründen.

Der Beschuldigte blieb damit ohne Strafe und ohne Eintrag im Führungszeugnis.