Sofortmaßnahmen Hundebiss

WAs tun nach Hundebiss?

Erfahren Sie, welche Schritte Sie als Beschuldigter nach einem Hundebiss beachten sollten, um Ihre Verteidigung zu stärken.

Erste Sofortmaßnahme

Kümmern Sie sich um den/die Geschädigte. Sollten Sie sich nicht ausreichend kümmern, so kann zusätzlich eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht kommen.

Zweite Sofortmaßnahme

Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig, um wichtige Beweise für Ihre rechtliche Verteidigung zu sichern. Lichtbilder und schriftliche Informationen helfen oft.

Dritte Sofortmaßnahme

Konsultieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der Sie praxisnah und rechtlich optimal unterstützt. Eine frühzeitige Einschaltung ist angezeigt, um negative Folgen zu vermeiden.

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Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss

Erfahren Sie hier detailliert, welche ersten Schritte nach einem Hundebiss sinnvoll sind und wie Sie sich als Beschuldigter richtig verhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Rottweiler mit Maulkorb am Strand

Ein Hundebiss kann schnell strafrechtliche Folgen haben – selbst dann, wenn der Halter überzeugt ist, alles getan zu haben, um die Situation zu verhindern. Bereits ein einmaliges Zuschnappen kann zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB führen. Für den betroffenen Hundehalter ist dies eine enorme emotionale Belastung: Plötzlich steht man als Beschuldigter in einem Strafverfahren da. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schritte sofort einzuleiten.

Im Folgenden erhalten Sie eine klare Übersicht, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird, dass Ihr Hund jemanden gebissen hat:

1. Ruhe bewahren und nichts vorschnell einräumen

Viele Betroffene möchten sofort erklären, wie es zum Biss gekommen ist – aus Scham, Rechtfertigungsdrang oder Sorge um das Opfer. Doch: Jede Aussage kann später unter Umständen zu einem Problem werden. Man kann die möglicherweise falsch verstandenen Angaben kaum zurückholen. Auch scheinbar nebensächliche Details (z. B. Leine, Maulkorb, Vorerfahrungen) können juristisch entscheidend sein. Äußern Sie sich daher weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten ausführlich zum Vorfall, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben

2. Schweigerecht nutzen – keine Angaben bei der Polizei

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Viele unterschätzen, wie stark polizeiliche Vernehmungen den weiteren Verlauf des Verfahrens prägen können. Sie müssen weder Angaben zur Sache noch zu den Umständen des Vorfalls machen. Die Polizei wird Ihnen Ihr Schweigen auch nicht negativ auslegen. Es ist Ihr Recht sich zunächst nicht zum Vorwurf einzulassen. Dieses bedeutet nicht, dass die Sichtweise nicht über einen Verteidiger in die Akte kommt. Hierfür sind gute Verteidiger da. Die Pflichtangaben beschränken sich ausschließlich auf Ihre Personalien. Ein frühzeitiges Schweigen ist keine Schwäche, sondern die beste Verteidigungstaktik.

3. Anwalt für Strafrecht einschalten

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann sofort die notwendigen Schritte einleiten, die Vernehmung für Sie absagen, die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fall bewertet. Für die Bewertung sind folgende Punkte immer von großer Bedeutung: War der Hund angeleint? Gab es besondere Umstände (z. B. Provokation, unvorhersehbares Verhalten des Tieres)? Gab es vorherige Auflagen oder Vorfälle? Die konkrete Verteidigungsstrategie hängt immer von dem Akteninhalten ab. Ohne Akteneinsicht tappen Sie im Dunkeln und machen unter Umständen ungeschickte Angaben zum Sachverhalt.

4. Versicherungsfragen klären

Parallel zum Strafverfahren drohen auch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld).

Wichtig: Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung! Stimmen Sie sich mit Ihrem Anwalt ab, bevor Sie Versicherungen oder dem Opfer schriftlich etwas mitteilen. So verhindern Sie Widersprüche zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Seite.

5. Tierordnungsrecht im Blick behalten

Nach einem Hundebiss kann die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergreifen: Maulkorbpflicht, Leinenzwang, im schlimmsten Fall ein Haltungsverbot. Ordnungsbehörden sind häufig sehr schnell bei den Hundehaltern und schauen sich auch das Tier und die Haltung an. Machen Sie sich auf Besuch gefasst. Seien Sie unbedingt freundlich, da hier sich häufig rein verwaltungsrechtlich die Zukunft Ihres Hundes mit entscheidet. Ständig einen Maulkorb tragen zu müssen ist nicht unbedingt erstrebenswert. Auch hier gilt: Keine vorschnellen Zugeständnisse ohne anwaltliche Prüfung. Oft lässt sich eine Eskalation vermeiden, wenn frühzeitig rechtlich reagiert wird.

6. Schnelles Handeln schützt vor langfristigen Folgen

Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Hundebiss bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Ich bekomme eine Vielzahl von Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren in eine Einstellung. Wer als Beschuldigter die richtigen Sofortmaßnahmen ergreift, verbessert seine Chancen erheblich:

1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Aussagen machen.

2. Schweigerecht nutzen.

3. Sofort einen Strafverteidiger einschalten.

4. Versicherung informieren – aber abgestimmt mit dem Anwalt.

5. Ordnungsrechtliche Maßnahmen im Blick behalten.

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit über 20jähriger Praxis in Fahrlässigkeitsdelikten und hundebezogenen Verfahren übernehme ich bundesweit die Verteidigung in solchen Fällen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt – sowohl strafrechtlich als auch im Hinblick auf mögliche Nebenfolgen.

Ihr Telefonkontakt

Ergreifen Sie jetzt die richtigen Sofortmaßnahmen

Erfahren Sie hier praxisnahe Tipps und rechtliche Hinweise für die optimale Reaktion nach einem Hundebiss.

  • Hilfe leisten
  • Rechtliche Pflichten kennen
  • Dokumentation des Vorfalls
  • Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen
  • Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie
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