Verteidigung
Der Verteidigungsablauf
Hier erläutern wir die einzelnen Phasen von der ersten Beratung bis zum maßgeschneiderten Verteidigungskonzept, um Ihnen den Weg verständlich zu machen.
Erstgespräch: Der Auftakt
Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation, sammeln wichtige Informationen und legen die Grundlage für eine zielgerichtete Verteidigung.
Akteneinsicht und Analyse
Wir prüfen die Akten sorgfältig, besprechen Inhalte mit Ihnen und identifizieren mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen.
Individuelles Verteidigungskonzept
Auf Basis der Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Verteidigungsschritte verständlich erklärt – für Ihre rechtliche Sicherheit.
Erfahren Sie, wie wir Sie vom Erstgespräch bis zum maßgeschneiderten Verteidigungskonzept begleiten.
Erstgespräch und Beratung
Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und legen die Basis für eine erfolgreiche Verteidigung.
Akteneinsicht und Analyse
Wir prüfen Ihre Akte sorgfältig, um Schwachstellen und Pflichtverletzungen zu erkennen und zu nutzen.
Entwicklung des Verteidigungskonzepts
Basierend auf allen Erkenntnissen entwickeln wir eine individuelle Strategie für Ihren optimalen Rechtsschutz.

Entdecken Sie die Schritte der Verteidigung
Diese Seite erklärt das Erstgespräch, Akteneinsicht, und die Erstellung Ihres Verteidigungskonzepts
Erstgespräch
Hier besprechen wir Ihre Situation und klären erste Fragen umfassend
Akteneinsicht
Wir erläutern die Akten und prüfen mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen
Verteidigungskonzept
Erfahren Sie, wie wir eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln
Videos
Sehen Sie sich meine Videos zum Thema Verteidigung an
Benötige ich überhaupt einen Verteidiger?
Ein Hundebiss – und plötzlich steckt man mitten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Für viele Hundehalter fühlt sich das an wie ein schlechter Film: Eben war man noch mit dem Hund spazieren, und im nächsten Moment steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch den eigenen Hund im Raum. Die Polizei steht vor der Tür und man fragt sich: „Muss ich jetzt wirklich einen Anwalt einschalten? Ist das alles nicht übertrieben?“
Kurze Antwort: Übertrieben ist hier gar nichts. Und nein – Sie müssen nicht zwangsläufig einen Anwalt haben. Aber: Es ist in der Praxis fast immer eine sehr, sehr gute Idee. Sie können auch Ihr Auto selbst lackieren, aber besser Sie fragen einen Lackierer.
Viele Hundehalter versuchen es zunächst allein. Sie wollen die Sache klären oder erklären, die Situation „glattziehen“, vielleicht sogar den eigenen Hund verständlicherweise in Schutz nehmen. Das Problem: Gut gemeinte Erklärungsversuche klingen in der Akte oft wie ein Schuldeingeständnis oder erfüllen den Tatbestand.. Ein Satz wie „Er erschrickt manchmal, wenn jemand plötzlich auftaucht“ wird später nicht als „Mein Hund ist sensibel“ verstanden, sondern eher als „Der Hundehalter wusste, dass eine Gefahr besteht“. Genau solche Missverständnisse führen dazu, dass Fälle größer werden, als sie sein müssten.
Und dann gibt es noch die Sache mit der Akteneinsicht. Während Sie im Dunkeln tappen, sieht Ihr Anwalt alles: Verletzungsfotos, Zeugenaussagen, tierärztliche Einschätzungen, Bewertungen der Polizei. Manchmal steht dort etwas, das schlicht nicht stimmt – oder zumindest eine völlig einseitige Darstellung wiedergibt. Gerade bei Hundebissen kommt das häufiger vor, als man glaubt. Ein knurrender Hund wirkt auf manche Menschen wie ein tobender Wolf, und kleine Verletzungen werden gelegentlich beschrieben, als sei der Arm ab gewesen. Dieses ist leider häufig der Fall. Genau diese Dinge muss jemand finden der weiß, wie man mit solchen Akten strategisch umgeht.
Viele Verfahren können eingestellt werden – und zwar deutlich häufiger, als man denkt. Hunde reagieren nun mal wie … Hunde. Sie haben Instinkte, Schreckmomente, Schutzreflexe. Nicht jeder Biss bedeutet automatisch Fahrlässigkeit des Halters. Die Kunst besteht darin, das sauber juristisch herauszuarbeiten. Genau diese Fälle verteidige ich seit Jahren sehr gerne – und zwar bundesweit, weil Hundebisse keine Grenzen kennen und das Strafrecht überall gleich aussieht. Ich bin selbst Halter eines Hundes und habe ein Herz für Hunde und Hundehalter. Die Nöte und Ängste von Mandanten sind mir aus vielen Fällen bekannt. Meine bisherigen Mandanten werden Ihnen bestätigen, ich bin für meine Mandanten da, nicht nur mit einem unverständlichen Juristenjargon, sondern verständlich.
Warum mir diese Verfahren Freude machen? Weil sie menschlich sind. Weil sie oft schiefgelaufene Alltagssituationen betreffen. Und weil man mit einer guten Verteidigung häufig viel erreichen kann: eine Einstellung, weniger Stress, klare Verhältnisse – und am Ende wieder Ruhe im Hundehaushalt.
Was viele unterschätzen: Das Strafverfahren ist häufig nur der Anfang. Später kommen Schmerzensgeldforderungen, Versicherungsfragen und behördliche Auflagen. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen Monate später auf die Füße fallen – etwa wenn es heißt: „Hier hat der Halter doch selbst gesagt, er wusste, dass…“. Genau das vermeiden wir durch eine strukturierte Verteidigung, die sowohl strafrechtlich als auch finanziell schützt.
Am Ende bleibt festzuhalten: Nein, Sie müssen keinen Anwalt beauftragen. Aber ja – bei einem Hundebiss ist es fast immer klug, einen an Ihrer Seite zu haben, der die Situation kennt, die Akte liest, typische Fehler verhindert und dafür sorgt, dass aus einem alltäglichen Zwischenfall kein Lebensdrama wird. Und diese Verteidigung biete ich Ihnen gerne – engagiert, bundesweit und mit echter Freude an genau diesen Fällen.
Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Verteidigung.
Erfahren Sie, wie unser maßgeschneidertes Verteidigungskonzept Ihre Rechte schützt und Sie optimal unterstützt.