Über mich

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Mein Name ist Timo Scharrmann. Ich bin Strafverteidiger aus Überzeugung – und seit 2005 als Rechtsanwalt bundesweit ausschließlich im Strafrecht tätig. Meine Kanzlei, Louis & Michaelis, steht für konsequente, professionelle Strafverteidigung – auch und gerade in Situationen, in denen Emotionen hochkochen, Vorverurteilungen drohen und die rechtlichen Folgen existenziell sein können.

Ein besonderer Bereich meiner Tätigkeit betrifft Fälle, in denen Hunde im Mittelpunkt eines strafrechtlichen Vorwurfs stehen – etwa nach einem Bissvorfall oder einer als gefährlich eingestuften Situation. Gerade hier sind Betroffene oft überrascht, wie schnell ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstoß gegen das Landeshundegesetz, unterlassene Aufsichtspflicht oder sogar ein Tierhalteverbot im Raum steht.

Ich vertrete Hundehalter in genau solchen Verfahren – sachlich, durchsetzungsstark und mit einem klaren Verständnis dafür, dass Mensch und Tier oft zu Unrecht ins falsche Licht gerückt werden. Dabei geht es nicht um zivilrechtliche Ansprüche, sondern ausschließlich um strafrechtliche Fragestellungen und ordnungsrechtliche Konsequenzen, die sich aus einem Strafverfahren ergeben können.


Fachlich erfahren – menschlich ansprechbar

Ich bin im Ruhrgebiet geboren und aufgewachsen – eine Region, in der Klartext gesprochen wird. Dieses Prinzip prägt auch meine Arbeit: Ich sage Ihnen ehrlich, was möglich ist, was nicht – und setze mich mit voller Energie dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der praktischen Ausbildung am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde ich 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits früh habe ich mich auf das Strafrecht spezialisiert, 2009 wurde mir der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Seither verteidige ich ausschließlich im Strafrecht – bundesweit, mit besonderem Schwerpunkt auf:

  • Allgemeiner Strafverteidigung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafverfahren gegen Hundehalter nach Bissvorfällen oder anderen Zwischenfällen
  • Fahrlässigkeitsdelikte, wie fahrlässige Tötung, fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung usw.

Persönliches Engagement und fachliche Anerkennung

Zwischen 2018 und 2024 wurde ich jährlich vom Magazin FOCUS als Top-Anwalt im Strafrecht ausgezeichnet. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich unter anderem ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht beim OLG Hamm und als Dozent für Strafrecht tätig.

Und ja – auch persönlich habe ich einen Bezug zum Thema: Ich lebe mit meiner Familie und unserer Labradoodle-Hündin Cookie. Vielleicht gerade deshalb begegnen mir solche Verfahren mit einer gewissen Sensibilität – ohne juristische Nachsicht, aber mit einem echten Verständnis für die Lebensrealität von Hundehaltern.


Strafverfahren nach Hundebiss? Melden Sie sich.

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde – sei es wegen eines Hundebisses oder eines anderen Vorwurfs – sollten Sie nicht abwarten oder hoffen, dass „schon nichts passiert“. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – ich sichere Ihre Rechte und sorge dafür, dass Sie nicht allein vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht stehen.

Cookie und Timo Scharrmann auf dem Waldweg

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