Akteneinsicht im Strafverfahren – warum sie so wichtig ist

Erfahren Sie, warum Akteneinsicht im Strafrecht wichtig ist und wie wir Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte besser zu verstehen.


Wer eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhält, möchte in erster Linie eins wissen: Was genau wird mir vorgeworfen? Und wie gehe ich damit um?

Die wichtigste Informationsquelle für die Verteidigung ist in jedem Strafverfahren die Ermittlungsakte. Deshalb gehört die Akteneinsicht zu den ersten und wichtigsten Schritten, wenn Sie sich von mir verteidigen lassen. Es ist selbstverständlich, dass die Verteidigung sich nicht ohne eine Akteneinsicht zum Sachverhalt äußert.


Was ist die Ermittlungsakte?

In der Ermittlungsakte sammelt die Polizei und die Staatsanwaltschaft alle Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens entstehen: Zeugenvernehmungen, Polizeiberichte, Beweismittel, ärztliche Gutachten, Fotos, Tonaufnahmen, Videos und vieles mehr. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte und entscheidet, wann sie zur Einsicht freigegeben wird.


Warum Akteneinsicht so entscheidend ist

Ohne Kenntnis der Akte lässt sich ein Strafverfahren nicht seriös einschätzen. Es ist vielmehr ein schwerer Verteidigerfehler sich zum Sachverhalt zu äußern, ohne die vorherige Akteneinsicht. Erst mit vollständiger Akteneinsicht kann ich als Ihr Verteidiger:

  • den konkreten Tatvorwurf prüfen,
  • Beweismittel analysieren,
  • Widersprüche aufdecken,
  • eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten geben und
  • eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Natürlich kann ich vor dem Hintergrund meiner Erfahrung eine erste Einschätzung abgeben, aber diese muss dann nicht immer mit den bereits getroffenen Feststellungen der Behörden übereinstimmen. Nur mit der Akteneinsicht kann die Sachlage realistische bewertet werden.


Wann erfolgt die Akteneinsicht – und wie lange dauert es?

Sobald ich als Verteidiger beauftragt bin, beantrage ich die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Zumeist erfolgt dieser Antrag durch Vermittlung der Polizei, die Ihnen die Ladung oder den Anhörungsbogen übersandt hat. Die Polizei ist nicht befugt die Akteneinsicht zu erteilen. Die Wartezeit auf die Ermittlungsakte ist sehr unterschiedlich:

  • Bei elektronisch geführten Akten liegt inzwischen die Akte teilweise nach wenigen Tagen vor.
  • Bei umfangreichen oder papierbasierten Verfahren, insbesondere bei weiteren Ermittlungen, kann es mehrere Wochen dauern.

Sobald mir die Akte vorliegt, stelle ich Ihnen diese digital zum Download zur Verfügung – selbstverständlich passwortgeschützt und nur für Sie persönlich. Sie erhalten von uns automatisch eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Akte.


Wichtig: Keine Weitergabe an Dritte

Bitte beachten Sie: Die Ermittlungsakte ist vertraulich. Sie darf nicht an Dritte weitergeleitet oder zugänglich gemacht werden, auch nicht an Freunde, Familienangehörige oder Journalisten. Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben.


Wie geht es nach der Akteneinsicht weiter?

Nachdem Sie die Akte gelesen haben, besprechen wir gemeinsam den Inhalt und Ihre Einlassung zum Tatvorwurf. Auf dieser Grundlage erarbeite ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

In vielen Fällen erstelle ich auch eine umfangreiche Verteidigererklärung, mit der wir auf die Vorwürfe reagieren, bevor es überhaupt zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt. Sie erhalten selbstverständlich eine Abschrift dieser Erklärung durch mein Büro.



Häufige Fragen zur Akteneinsicht

Cookie als Zeichnung. Kleiner Hund mit einem grauen Ohr.

FAQ

Hier finden Sie präzise Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Akteneinsicht im Strafverfahren.

Was versteht man unter Akteneinsicht im Strafrecht?

Akteneinsicht bedeutet, dass Sie als Betroffener oder Ihr Anwalt Einblick in die Ermittlungsakten erhalten können. Diese gibt die Arbeitsgrundlage für die Verteidigung.

Wer darf Akteneinsicht beantragen?

Grundsätzlich haben Beschuldigte und ihre Verteidiger das Recht auf Akteneinsicht. Der unvereidigte Beschuldigte hat ein eingeschränktes Akteneinsichtsrecht. Zumeist kann er sich die Akte auf der Geschäftsstelle ansehen. Nebenkläger und ihre Anwälte, aber auch berechtigte Dritte, wie Versicherungen und Behörden, haben ebenfalls ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungs- oder Verfahrensakte.

Wie läuft der Antrag auf Akteneinsicht ab?

Der Antrag erfolgt schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Teilweise wird der Antrag in einem frühen Stadium bei der Polizei gestellt, welche den Antrag an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.

Welche Unterlagen kann ich einsehen?

Sie erhalten Zugang zu allen relevanten Ermittlungsdokumenten. Beweismittel können in der Regel nur vor Ort besichtigt werden. Zur Verteidigung erstellen wir Ihnen einen Scan der Akte.

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Informieren Sie sich hier, wie Akteneinsicht Ihre Verteidigung im Strafverfahren stärkt.